Für Diskussionen und auch Irritationen unter Verkehrsteilnehmern sorgen derzeit diverse 30er-Zonen, die es im Bereich der Kilzerbrücke/Ende Italiener Straße gibt. Von Schildbürgerstreichen ist unter Verkehrsteilnehmern mitunter die Rede.
Dabei geht es unter anderem um eine 30-km/h-Beschränkung, die auf Höhe des Radspezialisten "Rad und Service" beginnt und kurz vor der Kilzerbrücke wieder endet. Um die 90 Grad-Kurve und über die Brücke gilt kurioserweise wieder Tempo 50, schon am Brückenende und vor dem Kreisverkehr - also nur rund 50 Meter weiter - beginnt nämlich eine großräumige 30er-Zone. "Da kann man nur mit dem Kopf schütteln. Auf der Brücke darf ich 50 fahren, davor und danach nur 30", wundert sich ein Verkehrsteilnehmer über die Sinnhaftigkeit.
Unterschied: 30er-Zone ...
Die Öffentlichkeitsabteilung der Stadt erklärt die dort gültigen Geschwindigkeitsbeschränkungen so, als dass es keine straßenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung ist: "Beim 30er, der ab dem Brückenende beim Kreisverkehr gilt, handelt es sich um eine 30er-Zone. Das ist ein wesentlicher rechtlicher Unterschied. 30er-Zonen gibt es in Villach einige. Das heißt, hier wurde ein Gebiet als geschlossenes Wohngebiet definiert und eine 30er-Zone für einen geschlossenen Wohngebietsbereich flächenmäßig verordnet. Damit diese Zone verordnet werden kann, bedarf es einer Eignungsprüfung. Diese dient dann, wenn sie beschlossen wird, in erster Linie dem Anrainerschutz."
... und straßenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung
Eine straßenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung wiederum bedürfe einer vorhergegangenen Überprüfung durch Experten (Sachverständige, Polizei) auf Erforderlichkeit aus Gründen der Verkehrssicherheit. Im konkreten Fall sollen durch die kurze 30-km/h-Beschränkung, die zwischen Radgeschäft und kurz vor der Kilzerbrücke gilt, die Radwegbenutzer vor allem im Kreuzungsbereich Italiner Straße/Bichlweg geschützt werden.
Es wird darauf verwiesen, dass die 30er-Zone ab dem Kreisverkehr und die nur wenige Meter weiter beginnende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der anderen Seite rein rechtlich nichts miteinander zu tun hätten. "Nachdem es die Straße grundsätzlich ermöglicht, ab dem Ende der 30er-Zone beim Kreisverkehr auf der Italiener Straße mit mehr als 30-km/h Richtung Kreuzung mit dem Bichlweg zu fahren, ist eine 30er-Geschwindigkeitsbeschränkung dort nicht möglich", erläutert die Stadt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung könne daher nur für den Bereich bei der Radfahrüberfahrt gelten. Eine durchgehende Geschwindigkeitsbeschränkung sei demnach rechtlich nicht möglich.
Das ist aber nicht der einzige Aufreger in diesem Bereich. Auch das Ende der 30er-Zone am Bichlweg sorgt für Diskussionen, weil ein weiteres Schild nur wenige Meter weiter die 30-km/h-Beschränkung in der Italiener Straße ankündigt. "Auch das ist rechtlich korrekt, da sich diese Tafel auf das Ende der 30er-Zone zwischen der Ossiacher Zeile und der Italiener Straße bezieht. Also auch hier haben wir eine 30er-Zone und nicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung, die zum Schutz der Radfahrer in diesem Bereich der Italiener Straße gilt", lautet die Erklärung.
Andreas Jandl