Gerade rechtzeitig zum Osterwochenende hat sich die trockene Hitze zugunsten eines kühlen, feuchten Wetters verabschiedet. Sehr zur Freude der Gemeinden und Zechgemeinschaften, denn die Aufhebung der Waldbrandverordnung heißt auch, dass die traditionellen Osterfeuer wieder stattfinden dürfen.