In Hinblick auf die derzeitige Trockenheit hat die Bezirkshauptmannschaft Villach-Land am 31. März eine Verordnung erlassen, die jegliches Feuerentzünden sowie das Entzünden und Abfeuern pyrotechnischer Gegenstände aller Art in Waldnähe bzw. Waldgebiet verbietet. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (Zündhölzer, Zigaretten) sowie Glasflaschen im Waldgebiet wegzuwerfen, da diese ebenfalls ein Feuer verursachen könnten. Eine Übertretung der Verordnung wird mit einer Geldstrafe bis zu 7270 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft.