Die Wahlen bringen in diversen Kärntner Gemeinden Veränderungen im Gemeinderat und im Stadtsenat mit sich. Vielfach scheiden Stadträte und Stadträtinnen aus dem Senat aus und lassen ab sofortiger Wirkung einen beachtlichen monatlichen Bezug hinter sich. Der Anspruch auf den Verdienst endet mit dem Tag ihres Ausscheidens aus der Funktion, Anrecht auf Arbeitslosengeld haben weder Stadtsenatsmitglieder noch Bürgermeister.