Nicht nur das Corona-Virus mutiert, sondern auch Unternehmer und Vereinsfunktionäre – nämlich zu Teilzeit-Juristen. Wer wann wie und welchen Bedingungen öffnen darf, lässt sich oft erst am fünften Blick auf den achten Unterpunkt der dritten Covid-Notmaßnahmenverordnung erkennen. Wenn überhaupt. Manche Outdoor-Betriebe haben bereits geöffnet, manche stehen kurz davor, manche dürfen noch immer nicht.