Die Kurzparkzonen der Stadt Villach bleiben während des verlängerten Lockdowns bis 7. Februar weiterhin gebührenfrei. Die Kurzparkzone bleibt bestehen, das heißt, das Parken ist nur für maximal drei Stunden erlaubt. Bitte daher die Ankunftszeit vermerken, am besten mit einer Parkuhr. Ist die Ankunftszeit nicht ersichtlich, drohen Strafen.