Mit einem weiteren kuriosen Fall müssen sich die Villacher Behörden derzeit befassen. Ein Stadtbewohner verweigert die Schneeräumung des vor seinem Haus befindlichen Gehwegs, wozu er zur Gefahrenabwehr verpflichtet wäre. Die Begründung des Mannes: Wegen der Corona-Vorgaben könne er dieser Aufgabe nicht nachkommen. Im Gegenzug nahm er gar die Stadt in die Pflicht. Diese solle stattdessen den Gehweg vor seinem Haus räumen oder gänzlich sperren.
Laut Behörde müssen Hauseigentümer auch im Lockdown den Pflichten nachkommen. Sonst droht eine Anzeige samt Strafe in Höhe von 72 Euro. Sollte jemand zu Schaden kommen, könnte das auch Haftungsklagen nach sich ziehen.
Andreas Jandl