Eine nicht näher genannte Glaubensgemeinschaft wollte am heutigen Sonntag in Villach ihren Gottesdienst abhalten. Fünf Personen hatten sich eingefunden, um eine Glaubensveranstaltung zu zelebrieren. Noch vor Beginn wurden die Teilnehmer aber von der Polizei nach Hause geschickt. "Nach den derzeit gültigen Vorgaben ist eine solche Zusammenkunft nicht erlaubt, auch wenn es nur fünf Personen waren", sagt Alfred Winkler, Leiter der Verwaltungsbehörde in Villach. Anzeigen wurden in diesem Fall keine ausgestellt.