Der Sängerrunde Fellach-Oberdörfer ist das Lachen vergangen. Die vergangenen zwei Jahre stand der Männerchor im Visier des Bundesfinanzgerichts Klagenfurt. Überprüft wurde das Abführen der Körperschaftssteuer für den Sängerfasching, zu denen die Sänger alle zwei Jahre ins Gasthaus Wiegele nach Pogöriach luden. Nach einem Erstbeschluss und der Berufung des Vereins, traf der Senat des Finanzgerichts kürzlich eine Entscheidung.