Am Ende fühlte sich Richter Oliver Kriz an eine Sitzung der Stadtrichter erinnert. Dabei begann der Prozess mit einem äußerst ernsten Vorwurf: Ein 54-jähriger Rosentaler soll Fanclub-Geld veruntreut haben. Es ging um 12.000 Euro
Oder auch nicht. Denn wie in dem Fanclub gewirtschaftet wurde, ließ sogar den Anwalt des Angeklagten zu seinem Mandanten sagen: "Ihr wart nicht in der Lage, Ausgaben und Einnahmen richtig festzuhalten. Deshalb sitzen wir heute hier."
Chaos in der Buchhaltung
Über Jahre hinweg war der Angeklagte Kassier des Vereins. Der Fanclub war zu Ehren des Kärntner Biathleten Daniel Mesotitsch gegründet worden. Bis 2010 sei alles gut gegangen, erzählt der Kassier, dann sei das Chaos ausgebrochen.
Um Ausgaben des Vereins zu decken, habe er sogar Geld von seinem eigenen Konto genommen, sagt der Angeklagte. Obmann und Präsident des Vereins erzählen eine andere Geschichte. Ein hoher Funktionär des Clubs will sich erinnern, dass ihm der Kassier ein Sparbuch mit 10.000 Euro gezeigt habe. Damals habe ihm der Kassier gesagt, es sei Vereinsgeld. Der Angeklagte widerspricht: Es sei sein eigenes Geld gewesen.
Licht in die Sache bringt schließlich der Kassaprüfer des Vereins. Er spricht von einem "Schuhschachtel-Prinzip": Einnahmen von Sponsoren oder Mitgliedern seien oft nicht auf ein Konto eingezahlt, sondern verwendet worden, um andere Ausgaben des Vereins zu decken.
Freispruch nicht rechtskräftig
Laut dem Kassaprüfer sei es gar nicht möglich gewesen, dass der Angeklagte 10.000 Euro veruntreut habe. Soviel Geld habe der Verein nie zur Verfügung gehabt. Endgültig die Luft aus der Anklage nimmt schließlich das Ergebnis der Kassaprüfung: Der angeklagte Kassier müsste eigentlich noch Geld vom Fanclub kriegen. Etwa 200 Euro.
Richter Kriz entscheidet deshalb im Zweifel auf Freispruch und sagt zum Angeklagten: "Schön ist das alles nicht, aber so eine Schuhschachtel-Buchhaltung wird bei Vereinen noch toleriert. Sollten Sie aber Bankdirektor werden wollen, müssen sie aufpassen." Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.