Für den Bau der 110-kV-Leitung von Fürnitz nach Landskron ist – wie berichtet – nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs eine neue Entscheidung über die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig. Ein Einspruch der Gemeinden Villach und Finkenstein ist mit ein Auslöser für das Urteil.
110-kV-Leitung in Villach
Gemeinden machen keinen Rückzieher und hoffen auf ein Erdkabel
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