Bereits im Rahmen der Budgeterstellung für das Jahr 2024 wurde einnahmenseitig festgestellt, dass die Parkgebühren in der Gemeinde sowohl bei den Kurzparkzonen (KPZ) als auch bei den Parkplätzen nach dem Kärntner Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz erhöht werden müssen. Schon im April 2024 wurde beschlossen, dass der Gebührenzeitraum generell von 1. Mai bis 31. Dezember jeden Jahres festgelegt werden soll. Aufgrund dieser geänderten Regelung mussten einige Kurzparkzonenverordnungen angepasst werden.