Der Finkensteiner Bürgermeister Christian Poglitsch (ÖVP) soll es kürzlich besonders eilig gehabt haben. Der ÖVP-Mandatar, der „gerne flott unterwegs“ ist, wie er selbst sagt, soll auf der Südautobahn mit 200 km/h erwischt worden sein. Wo genau er so gerast sein soll, ist nicht bekannt. Auf der Autobahn gilt die maximale Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h, viele Baustellen erlauben derzeit überhaupt nur 80 km/h.

„Habe kein Verfahren am Hals“

Jedenfalls soll Poglitsch nach dieser flotten Fahrt nun vor einer Führerscheinabnahme stehen. Der Gemeindechef zeigt sich ob der Gerüchte wütend: „Ich höre das schon zum zweiten Mal. Es stimmt einfach nicht. Ich habe meinen Führerschein, fahre weiterhin im Kreis und habe auch kein Entzugsverfahren am Hals“, sagt er auf Anfrage der Kleinen Zeitung. Aber eines stimme: Er wäre zu schnell gefahren und „was da noch kommt, weiß ich noch nicht. Ich denke, ich bin so 160/170 km/h gefahren“, sagt er.

Christian Poglitsch (ÖVP) spricht von Gerüchten, „die nicht stimmen“
Christian Poglitsch (ÖVP) spricht von Gerüchten, „die nicht stimmen“ © Albin Tilli

Verwaltungsstrafverfahren anhängig

Der Villacher Bezirkshauptmann Bernd Riepan betont: „Poglitsch ist im Besitz seiner Lenkberechtigung. Ein Verwaltungsstrafverfahren wegen Übertretung der StVO ist anhängig“. Wie schnell Poglisch gefahren ist, kommentiert Riepan mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.

Rechtlich können Raser ihren Führerschein nach Beeinspruchung einer Abnahme behalten, bis ein Verwaltungsstrafverfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Abgenommen wird die Lenkberechtigung bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 50 km/h. Entzogen wird bei der ersten Abnahme je nach Höhe der Überschreitung für zwei Wochen bis hin zu sechs Monaten.