Als einen Rückzugsort sieht der selbsternannte Volks-Rock-’n’-Roller und Wörtherseebotschafter Andreas Gabalier seine 155 Quadratmeter große Penthousewohnung mitsamt sechs Terrassen am Seecorso in Velden. Doch damit könnte jetzt Schluss sein. Dem gesamten Komplex mit neun Wohnungen droht der Abriss. Grund dafür ist die touristische Widmung, die Auflage für den im Jahr 2016 errichteten Bau war. Diese sieht vor, dass Wohnraum je nach Vertragsdetails touristisch genutzt werden muss, Eigentümer dürfen sich selbst nur für einen bestimmten Zeitraum im Objekt aufhalten, die restliche Zeit müsse vermietet werden. Und es muss eine Einheit für Gastronomie zur Verfügung stehen.
Die Widmung ist vor allem in den stark verbauten Kärntner Seegemeinden eine Auflage für Neubauten, um Zweitwohnsitze, sogenanntes Betongold, zu verhindern. „Für uns ist sie unverzichtbar, denn der Tourismus ist die wirtschaftliche Lebensader der Gemeinde“, betont der Veldener Bürgermeister Ferdinand Vouk (SPÖ). Beim besagten Objekt, mit weiteren Eigentümern aus Deutschland, Kitzbühel, Salzburg oder Wien, hat die Gemeinde bereits 2021 eine Überprüfung der Widmungsauflage in Auftrag gegeben. „Diese hat ergeben, dass die Anlage nicht widmungskonform genutzt wird. Daraufhin wurde ein baupolizeiliches Verfahren eingeleitet, die Verhandlung am Landesverwaltungsgericht gab es bereits, ein schriftliches Urteil liegt noch nicht auf. Ich gehe davon aus, dass wir hier als Gemeinde recht bekommen werden“, sagt Vouk. Konkreter wird sein Amtsleiter Helmut Kusternik: „Das Landesverwaltungsgericht hat die Erkenntnis mitgeteilt, dass die Umsetzung des seinerzeit bewilligten Betriebes nicht so erfolgt ist, wie bewilligt“, sagt er. Der Sprecher des Landesverwaltungsgerichts, Armin Ragoßnig, kommentiert das mündliche Urteil nicht, ein schriftliches soll zeitnahe ergehen.
Richtungsweisendes Urteil
Gerade für Velden, einen beliebten Ort für Investoren und Anleger, ist die Erkenntnis richtungsweisend. Und sie könnte den Abriss des Luxusbaus bedeuten, kommt er bei widmungswidriger Nutzung einem „Schwarzbau“ gleich. Was sie tatsächlich für Folgen für die Eigentümer hätte, wird zivilrechtlich zu klären und an Vertragsdetails zu messen sein. Der Bauherr und einstige Baureferent der Gemeinde, Wolfgang Schmalzl (Marina Village Schmalzl Gmbh), versteht die Aufregung nicht und sieht die touristische Nutzung gegeben: „Das Objekt hat zwar mehrere Eigentümer, wir vermieten aber für alle und können 2400 Nächtigungen pro Jahr nachweisen. Woraus uns ein Strick gedreht wird, ist, dass wir bisher keine Einheit für Gastronomie im Haus hatten, diesen Part aber über unsere angrenzende Marina abgedeckt haben“, sagt er. Nun will Schmalzl das schriftliche Urteil abwarten. „Es wäre unvorstellbar, müsste eines der schönsten Gebäude in Velden abgerissen werden“, sagt er.
Im Fall von Andreas Gabalier ist er Zweitkäufer der Immobilie und bezahlte laut Kaufvertrag eine Summe von 2,5 Millionen Euro. Er verweist auf Anfrage an den Bauträger und betont: „Ich habe eine Anlegerwohnung gekauft, die ich nicht bewohne, sondern vermiete“, sagt Gabalier. Bei der Gemeinde sieht man den Fall jedenfalls als beispielgebend für andere. „Es zeigt, dass es bei konsequentem Verhalten möglich ist, eine touristische Nutzung sicherzustellen“, sagt Kusternik. Die Gemeinde selbst scheut nicht davor zurück, Zweitwohnsitzen weiterhin den Riegel vorzuschieben. „Gibt es Hinweise auf eine Umgehung, werden wir Betriebskonzepte prüfen, egal, wer die Eigentümer hinter den Objekten sind. Vor dem Gesetz sind alle gleich“, sagt Bürgermeister Vouk.