Mit 66 Jahren fängt das Leben an, mit 70 endet es für die österreichische Krankenkasse und die Ärztekammer (§ 342 Abs 1 Z 10 ASVG*). Zumindest beruflich und wenn man praktizierender Arzt mit Kassenstelle ist. Der langjährige Villacher Bezirksärztevertreter und Kassenarzt für Allgemeinmedizin, Gerd Clement, würde gerne weiterarbeiten, muss seine Kassenstelle aber aufgrund seines Alters abgeben und arbeitet zukünftig als Wahlarzt weiter. „Ich fühle mich den Villacherinnen und Villachern verpflichtet, eine lückenlose Versorgung, bis die Stellen nachbesetzt sind, zu gewährleisten“, betont Clement seine Motivation.