Ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes von Mitte Dezember 2023 schlägt hohe Wellen – auch in Villach. Demnach gelten Minimärkte wie „Ackerbox“ und „Unibox“ nicht als Automaten und haben sich an die gesetzlich vorgegebenen Öffnungszeiten für den Handel zu halten. Diese liegen bei maximal 72 Stunden pro Woche.