Für den Villacher Donat Rauberger ist ein Leben ohne Hunde undenkbar. Im April dieses Jahres holte er sich einen neuen namens Chip. „Er war von Anfang an sehr verspielt, und um ihn zu erziehen, habe ich ihm eine spezielle Abrichtehalskette angelegt“, sagt der Hundeliebhaber. Diese hat abgestumpfte Spitzen, die den Hund nicht verletzen sollen. Eine solche Halskette wird oft bei der Ausbildung von Hunden verwendet. Sie besteht aus einer Kette, die um den Hals des Hundes gelegt und an der Leine befestigt wird. Die Kette kann dazu verwendet werden, dem Hund sanfte Korrekturen zu geben, wenn er sich nicht wie gewünscht verhält.
Anzeige wegen „Tierquälerei“
In Österreich sind solche Halsketten erlaubt, aber die Hundeschulen, die er besuchte, sahen das anders und zeigten ihn wegen angeblicher Tierquälerei an. „Für mich unverständlich. Eine Abrichtehalskette ist kein Stachelhalsband und somit auch absolut kein Quäl-Instrument“, betont er. Der Anzeige wurde nachgegangen und es kam zur Verhandlung. „Die Abrichtehalsketten tun meinen Hunden in keiner Weise weh. Ich würde ihnen niemals absichtlich Schmerzen zufügen wollen. Das sahen aber sowohl die Hundeschulen als auch das Gericht anders“, so Rauberger weiter. Er erzählt, dass sich seine Hunde sogar freuten, wenn er die Kette nur in der Hand hatte, weil sie wussten, dass es dann für sie hinausgehe. Erst nach einer weiteren Verhandlung, kam der ersehnte Freispruch: „Ich konnte dem Richter beweisen, dass die Abrichtehalskette meine Hunde nicht schadet. Somit wurde ich freigesprochen.“
Trotzdem beschäftigt ihn die Frage, warum Hunde bei der Polizei und beim Bundesheer Stachelhalsbänder tragen müssen. „Anscheinend sind diese in den Institutionen erlaubt. Dem werde ich noch nachgehen. Denn wer mich kennt, weiß, dass ich sowas nicht einfach auf mir sitzen lassen werde“, sagt er abschließend.