Vor zweieinhalb Jahren wurde auf der teilweise steilen und engen Althofener Straße (L 82B) ein Fahrverbot für Lkw ab 3,5 Tonnen aufgehoben. "Ab diesem Zeitpunkt begann unser Problem", erklärt Bürgermeister Günter Kernle (Gemeinsam für Guttaring).
Was dem Bürgermeister und dem Kommandanten der Feuerwehr, Andreas Ladstätter, zu schaffen macht: "Es häufen sich die Unfälle und Einsätze. Vor Kurzem war ein Laster mit Gefahrengut unterwegs. Er kam auf das Bankett ab und musste geborgen werden. Es ist nicht leicht, ehrenamtliche Hilfe zu leisten, wenn man weiß, welcher Gefahr man ausgesetzt ist", betont Ladstätter.
Die Straße wird gerne als kurze Verbindungsstrecke nach Althofen genutzt. "Das Navi zeigt Lkw-Fahrern an, die Straße zu nehmen. Dass die Fahrer oft durch die Steigung und Enge hängen bleiben, können sie im Vorhinein gar nicht wissen", erklärt Kernle. Was dem Bürgermeister auch sauer aufstoßt: "Auch der Schulbus nimmt diese Strecke, um die Kinder nach Althofen zu bringen. Ich weiß nicht, ob erst was passieren muss, bis die Behörde in die Gänge kommt."
Die Strecke wird auch genutzt, wenn die Feuerwehr einen Einsatz in Althofen hat. "Sollte unserem Löschfahrzeug auch ein Lkw entgegenkommen, haben wir ein Problem. Beide Geräte passen nicht auf die Straße. Das Ausweichen ist beinahe unmöglich und die Bankette sind nicht befahrbar", erklärt der Feuerwehrkommandant.
Laut eigenen Angaben haben der Bürgermeister und der Feuerwehrkommandant schon dem Land Kärnten geschrieben, bisher aber ohne Erfolg. Das Ziel wäre "eine neue Verordnung. Es sollte wieder ein Fahrverbot gelten. Wenn Lkw-Fahrer die Strecke über Silberegg nehmen würden, bräuchten sie nur drei Minuten länger und es wäre auch nicht so gefährlich", sagt der Bürgermeister.
Straße soll geprüft werden
Der Ball liegt nun also bei der Behörde. Auf Anfrage teilte das Büro von Landeshauptmann-Stellvertreter und Straßenbaureferent Martin Gruber (ÖVP) Folgendes mit: "Ansprechpartner ist die Bezirkshauptmannschaft St. Veit. Die Straßenbauabteilung ist grundsätzlich für den Erhalt, Bau usw. von Landesstraßen zuständig, nicht aber für die Verordnung eines Lkw-Fahrverbotes. Das obliegt immer der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft."
Bei der Bezirkshauptmannschaft möchte man nun prüfen. "Der Fall ist uns bekannt. Wir prüfen die Sache. Es wird einen Ortsaugenschein gemeinsam mit dem Land geben", erklärt Bezirkshauptfrau Claudia Egger-Grillitsch.