Wird ein Wolf zu nahe an menschlichen Behausungen gesichtet und wurde er zweimal vergrämt, dann erlaubt ein behördlicher Bescheid die Entnahme eines Wolfes durch Jagdausübungsberechtigte. Das ist nun in Liebenfels der Fall. Seit vergangenem Donnerstag gibt es einen Bescheid, der die Entnahme eines Wolfes erlaubt – innerhalb eines Radius von zehn Kilometern vom Sichtungsbereich entfernt.