1. Welche Vorgaben gelten bei den Fahrgeschäften?
Die 3G müssen nach den derzeit gültigen Regeln bei den Fahrgeschäften kontrolliert werden. "Jeder Betrieb ist für sich selbst verantwortlich", sagt Monika Pötscher. Sie initiiert gemeinsam mit ihrer Schwester Silvia und Trampolin-Produzenten Gert Kaltschütz den "Tingl Tangl"-Park am St. Veiter Rennbahngelände. Ab 24. September startet der Vergnügungspark mit sieben bis acht Schaustellern. Neben dem 3G-Nachweis ab zwölf Jahren muss auch ein Lichtbildausweis vorgelegt werden. "Wir arbeiten mit Stempelfarben für die Haut. Es gibt jeden Tag eine andere, sie sind somit nicht übertragbar", sagt Pötscher.