In den Apotheken im Bezirk St. Veit trat mit Oktober eine Änderung in Kraft – und zwar, was die nächtliche Bereitschaft betrifft. Diese wurde, per Verordnung der Bezirkshauptmannschaft, eingeschränkt. Der Bereitschaftsdienst in der jeweiligen diensthabenden Apotheke endet somit täglich um 21 Uhr.
Es habe, heißt es seitens der Sanitätsbehörde, auf der Grundlage des Apothekengesetzes, ein Ermittlungsverfahren gegeben. In diesem wurde der Bedarf der nächtlichen Bereitschaft geprüft. Die Bedarfsprüfung habe ergeben, dass in den Nachtstunden kaum Bedarf nach einer Apotheke herrsche, heißt es seitens der Bezirkshauptmannschaft. Genaue Zahlen dürfe man jedoch nicht nennen. Dass außerhalb der regulären Öffnungszeiten wenig Bedarf herrscht, bestätigt auch Paul Hauser. Der Präsident der Apothekerkammer Kärnten führt auch die Stadtapotheke in Friesach. „Am vergangenen Wochenende hatte ich selbst Bereitschaftsdienst. Von Samstagabend bis Montagfrüh waren drei Kunden mit einem Rezept bei mir. Ein paar weitere haben Kleinigkeiten, wie etwa ein Läuseshampoo, gekauft“, sagt Hauser, der auch empfiehlt, die wichtigsten Medikamente in der Hausapotheke zu bevorraten.
Der geringen Anzahl an Kunden in den Nachtstunden stehen, so Hauser, hohe Personalkosten und ein großer organisatorischer Aufwand entgegen: „Die nächtliche Bereitschaft rechnet sich schon lange nicht mehr.“
Von der Änderung unberührt sind die regulären Öffnungszeiten der Apotheken – sie haben von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr – inklusive Mittagspause – und Samstag von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Anschließend an diese regulären Öffnungszeiten übernimmt jene Apotheke, die in der jeweiligen Woche Bereitschaft hat.
Diese Bereitschaft endet täglich um 21 Uhr. Die Uhrzeit habe man bewusst gewählt. „Auch bei den Abendordinationen der Ärzte haben die Patienten noch genügend Zeit, in der Apotheke die mittels Rezept verschriebenen Medikamente zu holen“, sagt Hauser.
Die Regelung ist vorerst für sechs Monate, das heißt bis Ende März, in Kraft. Nach Ablauf der Probephase werde die Situation evaluiert und – bei Bedarf – adaptiert.
In Feldkirchen bestehe laut Bezirkshauptmann Dietmar Stückler, derzeit nicht die Absicht, die Bereitschaftszeiten der insgesamt vier Apotheken im Bezirk einzuschränken. Es habe nur im Vorjahr das Ansinnen der Sonnen-Apotheke in Bodensdorf gegeben, mit den drei aus Feldkirchen in ein gemeinsames Dienstrad aufgenommen zu werden. Stückler: „Das hätte jedoch bedeutet, dass, wenn die Sonnen-Apotheke Nachtdienst hat, alle Feldkirchner nachts nach Bodensdorf fahren hätten müssen.“ Nach Anhörung von Apothekerkammer, Arbeiterkammer sowie der Gemeinden habe man sich, so der Bezirkshauptmann, jedoch dagegen entschieden.