Große Augen machte dieser Tage ein 34-jähriger Unternehmer aus Althofen. Er hat Post bekommen. Und zwar von der Bezirkshauptmannschaft Murtal. Im Kuvert enthalten eine Strafverfügung über 80 Euro. Die Begründung: "Sie haben ohne zwingenden Grund Ihr Fahrzeug so langsam gelenkt, dass der übrige Verkehr behindert worden ist. Dadurch wurden folgende Rechtsvorschriften verletzt: Paragraph 20 Abs. 1. StVO."

Die "Übertretung" hat in der Gemeinde St. Peter ob Judenburg stattgefunden, in einem Baustellenbereich auf der B 317. "Wegen der Baustelle bin ich eben langsam gefahren, ich hatte auch Kinder im Auto", so der Lenker, der die Bestrafung deshalb nicht versteht. Zudem schmeckt ihm auch der Betrag nicht, der zu berappen ist. "Wenn man zu schnell fährt, dann zahlt man zwischen 35 und 50 Euro. Ich soll 80 Euro zahlen, weil ich angeblich zu langsam gefahren bin."

Die Strafverfügung
Die Strafverfügung © Wilfried Gebeneter

Deshalb will der Unternehmer die Strafe nicht so einfach auf sich sitzen lassen. "Ich werde selbstverständlich dagegen Einspruch erheben", so der 34-Jährige.