Große Augen machte dieser Tage ein 34-jähriger Unternehmer aus Althofen. Er hat Post bekommen. Und zwar von der Bezirkshauptmannschaft Murtal. Im Kuvert enthalten eine Strafverfügung über 80 Euro. Die Begründung: "Sie haben ohne zwingenden Grund Ihr Fahrzeug so langsam gelenkt, dass der übrige Verkehr behindert worden ist. Dadurch wurden folgende Rechtsvorschriften verletzt: Paragraph 20 Abs. 1. StVO."
Wilfried Gebeneter