Die Bezirkshauptmannschaft St. Veit hat im gesamten Bezirk ein Verbot des Feueranzündes erlassen. „Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse – Trockenheit – die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feuerentzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich (dazu zählen alle waldnahen Flächen ohne Rücksicht auf die jeweilige Kulturgattung) ab sofort verboten“, heißt es in der Verordnung.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, dem droht eine Geldstrafe von 7.270 Euro oder Arrest von bis zu vier Wochen.