Herzog Rudolf IV. von Habsburg verlieh am 25. Juni 1362 in Haimburg bei Völkermarkt der Stadt St. Veit einen „freien und ewigen Jahrmarkt“. Dieses Schriftstück gab den Bürgern von St. Veit und den Händlern aus ganz Kärnten die Möglichkeit, ihre Waren unter dem Rechtsschutz des Marktes anzubieten. Ein Privileg, das in Form des Wiesenmarktes bis in unsere Tage fortwirkt. „Das originale Dekret von Herzog Rudolf IV. liegt aber nicht mehr in Kärnten, sondern in der Studiensammlung der Humboldt-Universität in Berlin“, sagt Wilhelm Wadl, Direktor des Kärntner Landesarchivs. „Die Urkunde wurde im 19. Jahrhundert verkauft. Im Landesarchiv besitzen wir nur eine kopiale Überlieferung von 1493 in einem Pergamentlibell, das alle Privilegien der Stadt St. Veit enthält, die vom Abt von Viktring beglaubigt wurden.“