Der Windpark Kuchalm in Metnitz benötigt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das entschied nun das Bundesverwaltungsgericht nach einer Beschwerde der „Bürgerinitiative Neumark Steiermark“ gegen ein bereits zweites UVP-Feststellungsverfahren des Landes. Auch dieses hatte ergeben, dass der Windpark keine UVP braucht.