Auf Metnitzer Gemeindegrund soll der Windpark Kuchalm entstehen, ein „G’riss“ herrscht aber um die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Anlage. Ist eine nötig oder nicht, das ist die Frage. Die Abteilung 7 des Landes entschied im Bescheid vom April mit „Nein“. Die Bürgerinitiative Neumarkt Steiermark – der Windpark betrifft auch steirisches Gebiet – sagt, eine UVP sei nötig. Sie hat wieder Beschwerde gegen den Bescheid eingereicht. Diese liegt beim Bundesverfassungsgericht.