Von 24 auf 20 Kinder runter in den Gruppen. Das war eine Vorgabe im neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, das im Vorjahr in Kraft trat. Einige Gemeinden hätten ihre Kindergärten deswegen um- und- ausbauen müssen und meldeten beim Land die finanzielle Unmöglichkeit der Umsetzung an. Jetzt ist die Vorgabe Geschichte. Das Land revidierte diese, das Gesetz wird novelliert, die Anzahl der Kinder in den Gruppen wird nicht gesenkt.