Seit fast 15 Jahren stehen Bürger im Gemeindegebiet Kappel am Krappfeld gegen einen geplanten Steinbruch in Unterpassering auf. Er soll am Windischberg entstehen, betreiben würde ihn die Firma Dolomit Eberstein Neuper GmbH. Zu viel Belastung durch Staub und Lärm sowie Lkw-Verkehr würde noch zusätzlich dazukommen zu jener, die es jetzt schon durch zwei bestehende Steinbrüche und eine Schottergrube gebe, heißt es seitens der Bürger.

Der Windischberg, Standort des geplanten Abbaugebietes. In der Mitte: Die bereits herausgesprengte Straße für den Steinbruch
Der Windischberg, Standort des geplanten Abbaugebietes. In der Mitte: Die bereits herausgesprengte Straße für den Steinbruch © Gert Köstinger
Vertreter der Bürgerinitiative luden zur Informationsveranstaltung
Vertreter der Bürgerinitiative luden zur Informationsveranstaltung © KK

Das Abbaugebiet grenzt auch mit einem Mindestabstand von 40 Metern an das Natura 2000-Gebiet Mannsberg-Boden. Aktuell läuft ein MinroG-Verfahren (Mineralrohstoffgesetz) über die Bezirkshauptmannschaft St. Veit. In dessen Rahmen räumte die Behörde bei einer Verhandlung im Mai den Bürgern zusätzlich Zeit ein, um ihre Einwendungen einzubringen. Dies ist bereits geschehen.

Im Mai kamen Bürger auf Aufruf der Initiative „Nein zum Neupersteinbruch“zur Verhandlung in die Blumenhalle St. Veit
Im Mai kamen Bürger auf Aufruf der Initiative „Nein zum Neupersteinbruch“zur Verhandlung in die Blumenhalle St. Veit © Gert Köstinger

Neue Gutachten

Bei einer Informationsveranstaltung zum Projekt am Donnerstagabend präsentierte die Bürgerinitiative neue Gutachten. Eines davon stammt von Robert Unglaub, einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Umweltprüfer aus dem Bezirk Völkermarkt. Dieser sieht das eingereichte Steinbruchprojekt als nicht von öffentlichem Interesse und aus mehreren Gründen nicht als genehmigungswürdig an, Einreichunterlagen seien mangelhaft.

Ein Sachverständigenbüro für Bergbau erstellte ein schalltechnisches Gutachten für die Ortschaft Gasselhof in Kappel am Krappfeld. Es kommt zum Schluss, dass der geplante Steinbruch die Schallsituation für die Bevölkerung deutlich mehr verschlechtert, als das ein Amtssachverständiger des Landes Kärnten in einem Gutachten annahm. Das Gutachten gelte auch für alle anderen Ortschaften im Umfeld des Steinbruches.

„Verlärmung“ der Umgebung

Seitens der Initiative erklärt man: „Der Amtssachverständige des Landes nahm einen höheren bestehenden Umgebungslärm an.“ Das bedeute für die Berechnung einer Lärmbelastung, dass mehr zusätzlicher Lärm zugemutet werden kann. Tatsächlich sei es aber in der Umgebung grundsätzlich viel leiser. „Daraus ergibt sich eine Verlärmung für alle Ortschaften.“ Ein schon bestehendes medizinisches Gutachten sei also auch falsch, weil mehr Lärmbelastung und gesundheitliche Auswirkungen vorhanden seien als angenommen.

Politik vor Ort

Bürgermeisterin Andrea Feichtinger-Sacherer
Bürgermeisterin Andrea Feichtinger-Sacherer © Gert Köstinger

Bei der Veranstaltung anwesend waren auch die Kappler Bürgermeisterin Andrea Feichtinger-Sacherer (ÖVP) und Umweltlandesrätin Sara Schaar (SPÖ). Feichtinger-Sacherer sprach sich bereits gegen den Steinbruch aus, aufgrund der Belastung der Bürger, wie sie bereits mehrmals argumentierte, auch bei der MinroG-Verhandlung im Mai. Sie sieht den Steinbruch ebenfalls als nicht im öffentlichen Interesse an.

Landesrätin Schaar: „Besonderes Augenmerk auf naturschutzfachliche Voraussetzungen legen“
Landesrätin Schaar: „Besonderes Augenmerk auf naturschutzfachliche Voraussetzungen legen“ © Helmuth Weichselbraun

Umweltlandesrätin Schaar sagt, jedes Projekt sei durch die Verwaltungsbehörden zu prüfen. „Besonderes Augenmerk ist aus meiner Sicht auf die naturschutzfachlichen Voraussetzungen zu legen, da sich das Vorhaben in unmittelbarer Nähe zum Europaschutzgebiet Mannsberg-Boden befindet.“

Naturschutz ablehnend

„Eine abschließende naturschutzrechtliche Entscheidung wurde noch nicht getroffen“, heißt es seitens der Naturschutzabteilung des Landes. Dafür sei die BH St. Veit örtlich und sachlich zuständig. Der Sachverständigendienst der Abteilung 8 des Landes sei von der BH im Jahr 2017 für eine naturschutzfachliche Stellungnahme herangezogen worden. Der naturschutzfachliche Amtssachverständige sei zum Schluss gekommen, dem Projekt keine Zustimmung zu erteilen. Weitere behördliche Schritte seien durch die BH zu setzen.