Am Mittwoch tagte der Gemeinderat in Kappel. Dabei war die geplante Neuerrichtung eines Steinbruchs am Windischberg in Unterpassering Gegenstand der Debatte, so heißt es in einer Aussendung der Bürgerinitiative „Nein zum Neupersteinbruch am Windischberg“, die bei der Sitzung vertreten war. Die Initiative tritt seit mehr als 15 Jahren gegen die Errichtung des Steinbruches auf. In dieser Sitzung habe Bürgermeisterin Andrea Feichtinger-Sacherer (ÖVP) ihr Nein zum geplanten Steinbruch erneut klar bestätigt.
Der aktuelle Stand der Dinge bezüglich des Steinbruches durch die Firma Neuper: Bei einer mündlichen Verhandlung der Bezirkshauptmannschaft (BH) St. Veit zum MinroG-Verfahren in der Blumenhalle St. Veit im Mai wurde eine dreimonatige Frist für Einwendungen gegeben. Es besteht nun noch bis Mittwoch, 14. August, die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Projekt bei der BH abzugeben. Ab 16. August 2024 läuft das Verfahren nach dem Mineralrohstoffgesetz (MinroG) dann weiter. Der Bescheid der BH wird bis Ende des Jahres 2024 erwartet. Feichtinger-Sacherer sprach sich bei dieser Verhandlung bereits gegen den Steinbruch aus. Die Belastung der Bürger durch Verkehr, Lärm und Staub sei zu groß.
Die Bürgermeisterin bestätigte in der Sitzung ihre geäußerte Positionierung und die des Gemeinderates und sagte einen Tag danach: „Wir werden den Bescheid nun abwarten und dann beraten, was weiter zu tun ist.“ Einen konkreten Beschluss gab es am Mittwoch aber nicht. „Den braucht es aber auch nicht“, sagt Feichtinger-Sacherer. „Es gibt einen Beschluss einer Gemeinderatssitzung aus 2015, damals noch unter Bürgermeister Martin Gruber (ÖVP), der ist nach wie vor gültig.“ Unter Gruber, jetzt Landeshauptmann-Stellvertreter, beschloss der Gemeinderat damals, den Steinbruch nicht zu befürworten, weil er durch Immissionen wie Staub und Lärm die Bevölkerung belaste.
Auch Raumordnung und Naturschutz dagegen
Die Bürgerinitiative bringt ein weiteres Argument vor: „Die fachliche Raumordnung sowie der Amtssachverständige für Naturschutz des Landes Kärnten lehnen das Projekt ebenso ab.“ Man zitiert aus einem Gutachten: „Das gegenständliche Vorhaben ist geeignet, (…) den Charakter des betroffenen Landschaftsraumes nachhaltig zu beeinflussen, sodass dem Projekt aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt werden kann. Und: Beeinträchtigungen vollkommen geschützter Pflanzen durch Staubbelastung seien nicht nur im Untersuchungsgebiet zu erwarten, sondern auch in näherer Umgebung. Alle im Projektgebiet festgestellten Tierarten seien auch als vollkommen geschützte Tierarten gelistet.“