Nachdem die Gesundheitsbehörden in Tirol am Mittwoch Kenntnis davon erlangt haben, dass sich drei ausländische Touristengruppen aus Schweden, den Niederlanden und Irland vom 13. bis 16. März in Götzens/Axams in diversen Hotels und AprèSki-Lokalen aufgehalten haben und zumindest zwei Personen davon nach Wiederkehr in deren Heimat positiv auf eine Coronaerkrankung getestet wurden, ergeht ein weiterer öffentlicher Aufruf: „Da man von einer Inkubationszeit von 14 Tagen ausgeht, sollen alle Personen, die sich ab 13. März bis zur behördlichen Schließung des Skigebietes am 16. März im Raum Axams in den genannten Lokalitäten und im Skigebiet Axamer Lizum aufgehalten haben, auf ihren Gesundheitszustand achten und bei Symptomen umgehend die Gesundheitsberatung 1450 oder die Gesundheitsbehörden in ihren Heimatländern kontaktieren“, informiert Bezirkshauptmann Michael Kirchmair. „Wir tun alles, um die Kontaktpersonen und Zusammenhänge bestmöglich aufzuklären. Wir treten auch mit allen weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Verbindung, die in touristischen Betrieben gearbeitet haben.“
Geht man von der Einschätzung der Gesundheitsbehörden aus, kann es vom letzten Kontakttag, also vom 16. März beginnend bis zum 30. März zu möglichen Corona-Ansteckungen kommen. „Die Länder der drei betroffenen Touristengruppen werden umgehend von der Landessanitätsdirektion über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. Für einheimische Tagesgäste gilt: Wer sich in den genannten Lokalitäten bzw. im Skigebiet aufgehalten hat, soll auf den Gesundheitszustand achten und sich im Krankheitsfall an die Hotline 1450 wenden“, ruft Landessanitätsdirektor Franz Katzgraber auf. Für medizinische Anfragen steht die Hotline der BH Innsbruck unter der Nummer 0512 53 44 51 95 von 8 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Dies gilt derzeit im Speziellen für Personen, die sich im genannten Zeitraum in folgenden Örtlichkeiten aufgehalten haben:
Gondel/Liftanlagen Axamer Lizum
Almbar (Axamer Lizum)
Dohlennest
Bärenhütte= Pleisenhütte
Sunnalm
Hoadl
Hotel Edelweiss, Götzens
ClubHotel
Tiroler Haus
öffentlicher Skibus in die Axamer Lizum
Golfstüberl Birgitz
Sportcafe Götzens
Intersport Axamer Lizum
Gasthaus Bini´s
Alparthotel, Götzens
Die Gesundheitsbehörden weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es unter anderem auch für Inhaber von Gast- und Schankbetrieben bei meldepflichtigen Erkrankungen, zu denen auch das Coronavirus zählt, eine gesetzliche Verpflichtung gibt, Erkrankungen zu melden. In den letzten Tagen konnten gewisse Zusammenhänge seitens der Gesundheitsbehörden erst nach Rückmeldungen aus der Bevölkerung und nach darauffolgend nochmaligen Nachgehen der Gesundheitsbehörden aufgeklärt werden. Auch die ausländischen Gesundheitsbehörden haben den Tiroler Behörden keine Meldungen erstattet. Das Land Tirol weist ausdrücklich darauf hin, dass Lokalbesitzern bei Nichtanzeige einer meldepflichtigen Krankheit eine Anzeige nach dem Epidemiegesetz droht.
Rückfragehinweis:
Mag. Florian Kurzthaler
Telefon 0043 676 88 508 1900
E-Mail florian.kurzthaler@tirol.gv.at