Neue Richtlinien gibt es für Hundehalter in ganz Tirol. Im Jänner 2020 ist die Novelle zum Landespolizeigesetz zur Hundehaltung in Kraft getreten. Diese besagt, dass Hunde an öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften – außer in Hundefreilaufzonen – an der Leine oder mit Maulkorb zu führen sind. Auch bei großen Menschenansammlungen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen sowie in Einkaufszentren gilt diese neue Verordnung.
Karina Hartweger