Bei der Wahl des Tourismusverbandes Osttirol (TVBO) im Dezember letzten Jahres dürfte nicht alles ganz nach dem Buchstaben des Gesetzes abgelaufen sein. Das bestritt am Dienstag bei einer Verhandlung am Landesverwaltungsgericht in Innsbruck eigentlich niemand.
Uwe Schwinghammer