Unter Arbeitnehmern im Pflegesektor in Osttirol dominiert derzeit ein Thema: Das Urteil des Obersten Gerichtshofes. Dieser hat entschieden, dass das An- und Ausziehen zur Dienstzeit gehört – ebenso der Weg von der Garderobe zum Dienstort. Anlassfall war ein Rechtsstreit in einem Spital in Niederösterreich.