Matrei hatte die Vorgabe – bis zum 15. September muss für das laufende Finanzjahr 2023 ein Nachtragshaushalt beschlossen werden. Im Vorjahr wurde ein solcher ja nicht gemacht, obwohl er erforderlich war. Heuer wurde das zur Vorgabe der Aufsichtsbehörde und dazu kommt, dass der Bundesrechnungshof Matrei im Herbst prüfen wird. Auch dafür muss dieser Etat vorliegen. Die Mandatare hatten in der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt anfänglich wenig Diskussionsstoff.