"Wünsche schönen Urlaub ... ich bin auch schon hier." Mit diesen Worten werden auf einem Plakat Urlauber auf der Virgental-Landesstraße in Obermauern (Virgen) begrüßt. Zu sehen ist darauf eine bluttriefende Schrift, ein zähnefletschender Wolf und Bilder von gerissenen Tieren.
Darüber entsetzt zeigt sich Günther Hatz, Bezirkssprecher der Liste Fritz, der am Sonntag auf das Plakat aufmerksam wurde. "Bei allem Verständnis für die Wolf-Problematik, aber da schießen die Wolfsjäger voll über das Ziel hinaus. Solche Plakate verärgern die Urlauber und machen ihnen Angst", ärgert sich Hatz, der bereits Anzeige bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Lienz erstattet hat. "Solche Geschichten sind in der ganzen Thematik nicht hilfreich", zeigt sich auch Dietmar Ruggenthaler, Bürgermeister von Virgen, über das Aufstellen des Plakates nicht begeistert.
Wer das Plakat aufgehängt hat, ist nicht bekannt. Fakt ist aber, dass ein ähnliches Plakat erst kürzlich die Gemüter in Kärnten (Gmünd) erhitzte. Dort bekannte sich Schafbauer Hans Poppernitsch junior aus Radenthein, das Plakat entworfen zu haben. Er hängte es auf seinem Stall auf. In kürzester Zeit machte das provokante Plakat dann via soziale Medien die Runde. Seitdem bekommt er laufend Anfragen von Menschen, die dieses Plakat auch haben wollen. "Mittlerweile habe ich circa 50 Plakate vermittelt", sagt er. Jenes, das in Virgen aufgehängt wurde, stammt aber nicht von ihm, obwohl es seinem Plakat ziemlich ähnlich schaut. "Ich habe eine Bestellung aus Osttirol, das Plakat ist aber noch nicht fertig", lässt Poppernitsch wissen. Er glaubt, dass das Plakat in Virgen aus Deutschland stammen könnte. Denn mittlerweile werden über eine Online-Seite solche Plakate verkauft. Kurios ist allerdings, dass diese fast identisch mit jenen von Poppernitsch sind – sie wurden quasi "nachgemacht".
Das Plakat in Virgen muss entfernt werden
Fix ist auch, dass das Plakat in Virgen wegmuss. "Für das Aufstellen eines Plakats als Werbeeinrichtung neben einer Landesstraße außerhalb des Ortsgebietes ist eine Bewilligung notwendig (Tiroler Naturschutzgesetzes, Straßenverkehrsordnung). Eine solche liegt nicht vor. Entsprechend wird der Grundeigentümer seitens der BH Lienz bereits aufgefordert, das Plakat zu entfernen. Ab Zustellung gilt eine dreitägige Frist für das Entfernen des Plakats", heißt es seitens der BH Lienz auf Anfrage der Kleinen Zeitung Osttirol.