Wer eine Wohnung oder ein Haus in Tirol besitzt und dieses nicht vermietet oder selbst nutzt, kann künftig zur Kassa gebeten werden. Der Tiroler Landtag hat die umstrittene Leerstandsabgabe noch vor den Landtagswahlen im Juli-Landtag beschlossen. Die Regelung soll ab 1. Jänner 2023 in Kraft treten.