Paragraf 2 des österreichischen Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) regelt die Anerkennung außeruniversitärer Institutionen als Forschungseinrichtungen. Gernot Walder, Infektiologe in Außervillgraten, suchte beim Ministerium an, als österreichische Forschungseinrichtung gemäß Paragraf 2b FOG anerkannt zu werden. Für die Anerkennung müssen über einen längeren Zeitraum wissenschaftliche Leistungen erbracht werden, die internationalen Standards genügen, neuartig und reproduzierbar sind sowie einen hohen Innovationsgrad aufweisen.
Die Anerkennung wird jeweils für fünf Jahre ausgesprochen. Im Bescheid hält das Ministerium fest, dass die Tätigkeit der "Dr. Gernot Walder GmbH" sowohl methodisch als auch institutionell als systematisch anzusehen ist. § 2b FOG stellt bei „Tätigkeiten der Forschung und experimentellen Entwicklung“ auf Aktivitäten ab, die neuartig, schöpferisch, ungewiss in Bezug auf das Endergebnis, systematisch und übertrag- oder reproduzierbar sind. Die Tätigkeit der "Dr. Gernot Walder GmbH" sei auch als neuartig anzusehen, weil sie sich vom derzeitigen Stand des Wissens unterscheidet. Insbesondere in der Evolutionsbiologie von Viren wird intensive Grundlagenforschung betrieben. Der Kreis der österreichischen Forschungseinrichtungen nach §2 FOG ist entsprechend exklusiv: In Osttirol und Kärnten ist die Außervillgrater Firma derzeit die Einzige auf der Liste des Ministeriums.