Am 3. März 2022 wurde erstmals die EU-Massenzustromrichtlinie aktiviert. Diese sieht vor, dass Personen aus der Ukraine für den Zeitraum des vorübergehenden Schutzes die Ausübung einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit zu gestatten ist. Allen Personen, die nach der Vertriebenen-Verordnung ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben, wird ein Ausweis für Vertriebene (blaue Aufenthaltskarte) ausgestellt. Um in Österreich arbeiten zu dürfen, eine Beschäftigungsbewilligung zu bekommen, benötigen ukrainische Flüchtlinge diese blaue Aufenthaltskarte.