Es war 1949 unter Landeshauptmann Alfons Weißgatterer: Da fand erstmals das Koppeln von Kandidatenlisten Eingang in die Tiroler Gemeindewahlordnung (TGO). Seitdem wird bei Gemeinderatswahlen von diesem Instrument Gebrauch gemacht. Und es ist sehr beliebt. Vor allem, wenn es darum geht, Mandate zu retten und Mehrheiten zu schaffen. Beispiel: Verfehlt eine Gruppierung knapp ein Mandat, so fallen die Reststimmen der Liste zu, mit der gekoppelt wurde. Und so haben zwei Listen die Chance, durch eine Mandatsmehrheit etwa den Bürgermeister, die Bürgermeisterin zu überstimmen.