Online registrieren, PCR-Gurgeltest bei einem von insgesamt über 350 Standorten in Tirol abholen, Test zu Hause durchführen, Gurgeltest abgeben, Test-Ergebnis per E-Mail erhalten: Das ist das Konzept der ab dieser Woche in Tirol startenden PCR-Gurgeltests. Ab sofort ist die Online-Registrierung als Voraussetzung zur Testabholung über www.tiroltestet.at möglich. Die Gurgeltests können in 40 miniM-Filialen sowie 145 Baguette-Filialen (jeweils Firma MPREIS) und in 167 Interspar, Eurospar und Spar-Filialen abgeholt werden.
In den Bezirken Innsbruck-Land und Innsbruck-Stadt stehen die Tests voraussichtlich ab Freitag zur Verfügung – in allen anderen Bezirken voraussichtlich bereits ab Mittwoch. Im Rahmen eines Medientermins präsentierten Gesundheitslandesrätin Annette Leja und Elmar Rizzoli, Leiter des Einsatzstabs Corona, das Tiroler PCR-Gurgeltest-System.
Leja verweist darauf, dass zu Beginn der Aktion vonseiten des Landes insgesamt 200.000 PCR-Gurgeltests ausgeliefert werden. Die miniM-, Baguette- und Spar-Filialen werden anschließend laufend beliefert. Für die Testabholung ist eine vorherige Registrierung über www.tiroltestet.at oder anschließend auch mittels Scannen des QR-Codes bei der Entnahme- bzw. Rückgabestation aufrufbar ist.
Pro Person drei Gurgeltests pro Woche
Damit auch Personen ohne Smartphone und Kinder das Gurgeltestangebot in Anspruch nehmen können, ist es möglich, auf einem BenutzerInnenkonto bis zu zehn Personen zu registrieren. Pro Woche kann jede (registrierte) Person mit einem Wohnsitz oder einer Aufenthaltsadresse (Adresse der Unterkunft oder Arbeitsstätte) in Tirol drei PCR-Gurgeltests beziehen. Innerhalb von 24 Stunden ist pro Person eine Testdurchführung möglich. Wird eine Mehrfach-Registrierung einer Person verzeichnet, kann diese trotzdem nur einmalig die maximale Testanzahl abholen.
Die Gurgeltest-Entnahme- bzw. Rückgabestationen befinden sich jeweils im Kassabereich der Partner-Filialen und sind dort gekennzeichnet. „Werden sechs Testungen (zweifaches Wochenkontingent) abgeholt, jedoch keine Gurgeltestabgabe verzeichnet, können die jeweiligen Personen keine weiteren Tests beziehen – solange, bis zumindest drei Tests durchgeführt und abgegeben wurden.
Behörde wird bei positivem Ergebnis verständigt
Liegt im Zuge des PCR-Gurgeltests ein positives Testergebnis vor, wird dieses umgehend der Behörde übermittelt. Die betroffene Person kann 14 Tage lang keinen PCR-Gurgeltest durchführen bzw. abgeben. Ein Freitesten aus der Quarantäne (je nach aktuellen Vorgaben) ist nur nach Anmeldung durch die Gesundheitsbehörde auf einer behördlichen Screeningstraße möglich. Nach Ablauf der 14 Tage können wieder regulär PCR-Gurgeltest durchgeführt werden“, erklärt Rizzoli.
Bei Fragen steht die Hotline des Landes unter 0800 80 80 30 auch telefonisch zur Verfügung.