Über die Möglichkeit einer gewerblichen Beherbergung in Almgebäuden mit höchstens zwölf Betten wurde diese Woche im Tiroler Landtag abgestimmt. Möglich ist das aber nur durch eine Festlegung der Gemeinde im Flächenwidmungsplan zusätzlich zur Widmung als Sonderfläche. Überrascht und zugleich enttäuscht zeigte sich Landtagsabgeordneter Martin Mayerl (ÖVP) vom Abstimmungsverhalten der Liste Fritz und der FPÖ-Tirol bei der Novelle des Tiroler Raumordnungsgesetzes.