Im Wald, da sind die Räuber. Das bestätigte sich wieder einmal am Oster-Wochenende. In Brandenberg in Nordtirol wurden 20 illegal gesammelte Hirschgeweihe sichergestellt. Ein Fund mit strafrechtlichen Konsequenzen. Das Sammeln von Abwurfstangen gehört in Österreich zum Jagdrecht und ist somit nur für den jeweiligen Revierinhaber oder Pächter zulässig. Illegales Sammeln gilt als Eingriff in fremdes Jagdrecht.