Auch in diesem Jahr kann Ostern nur eingeschränkt gefeiert werden, allerdings sind nach derzeitigem Stand Gottesdienste unter Einhaltung der Corona-Regeln in den Kirchen möglich. Laut der Österreichischen Bischofskonferenz setzen die Regelungen für die Feier der Gottesdienste in der Heiligen Woche und zu Ostern im Wesentlichen die Vorgaben der vatikanischen Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 17. Februar um. Konkret bedeutet das, dass Gottesdienste unter Beachtung der FFP2-Maskenpflicht und der Einhaltung des Mindestabstandes von zwei Metern für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, möglich sind. Auf alle Fälle planen viele Gemeinden zusätzliche digitale Formate, Feiern und Gottesdienste im Freien und Ähnliches mehr, um trotz der Pandemie Ostern feiern zu können.
Prozessionen sind möglich
Für die Prozessionen am Palmsonntag sowie zu Ostern halten die Bischöfe fest: "Eine Prozession ist nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass ein Abstand zu anderen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, von mindestens 2 Metern jederzeit eingehalten wird. Die FFP2-Maske ist während des gesamten Gottesdienstes verpflichtend." Engstellen wie Kircheneingänge und enge Gassen sind laut Generalvikariat der Diözese Innsbruck zu berücksichtigen. Möglich sei auch eine Gestaltung des Palmsonntagsgottesdienstes zur Gänze im Freien. Musikkapellen dürfen dabei nicht ausrücken. Wenn keine Prozession möglich sein sollte, könne das Gedenken an den Einzug Jesu in Jerusalem auch im Innern der Kirche mit dem Einzug verbunden werden, teilt die Bischofskonferenz mit.
Chrisammesse nur in kleinem Kreis
Die Chrisammesse am Mittwoch in der Karwoche ist in der Diözese Innsbruck nur einem stellvertretenden Personenkreis möglich, entsprechend den Platzmöglichkeiten im Dom. Die Heiligen Öle können von den Dekanen nach der Chrisammesse für ihre Dekanate mitgenommen werden. Die Ausgabe der Heiligen Öle für die einzelnen Pfarren erfolgt dann wie üblich im jeweiligen Dekanatspfarramt.
Fußwaschung ist nicht erlaubt
Entfallen muss coronabedingt die Tradition der Fußwaschung am Gründonnerstag. Ebenso müsse am Ende des Gottesdienstes vom Letzten Abendmahl jede Form einer allgemeinen Prozession entfallen. "Möglich ist aber die Übertragung des Allerheiligsten in einer Prozession der liturgischen Dienste an den Ort der Aufbewahrung“, so die Bischofskonferenz. Kelchkommunion ist laut Generalvikariat der Diözese Innsbruck nicht möglich.
Eingeschränkte Kreuzverehrung
Die Kreuzverehrung muss am Karfreitag beschränkt werden auf die Verneigung oder eine Kniebeuge - eine Berührung des Kreuzes ist nicht erlaubt. Hierbei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands zu achten. Zudem empfehlen die Bischöfe eine zusätzliche Fürbitte. Diese war bereits im vergangenen Jahr veröffentlicht und empfohlen worden und sieht die Bitte für all jene Menschen vor, die schwer an Corona erkrankt sind sowie für alle, die sich für diese Menschen einsetzen und sich in den verschiedensten Lebensbereichen für die Überwindung der Pandemie engagieren.
Als Ausnahme zur bereits geltenden Regel sind in der Osternacht und am Ostersonntag Gloria, Halleluja und Sanctus als Gemeindegesang (keine weiteren Gesänge) möglich. In Gemeinden mit besonderen Corona-Beschränkungen bittet das Generalvikariat der Diözese Innsbruck um eine besonders umsichtige Vorgangsweise vor Ort und bittet die Verantwortlichen im Zweifelsfall um Kontaktaufnahme.
Informationen zu den Feiern von Firmung und Erstkommunion können "erst nach neuer Bewertung nach Ostern" erfolgen, erklärt die Bischofskonferenz.