Das war mit den neuen Coronaverordnungen zu erwarten: Die Generalversammlung des Siedlerbundes (GHS) darf am Abend des 4. November in der RGO-Arena nicht abgehalten werden. Die Aufsichtsbehörde lässt dazu wissen: "Um allen Mitgliedern eine Teilnahme an der Generalversammlung zu ermöglichen, ist es aus Sicht der Aufsichtsbehörde notwendig, diese zu verschieben. Es ist umgehend zu prüfen, wie die Generalversammlung virtuell abgehalten werden kann. Diese ist ehestmöglich unter Berücksichtigung der Kundmachungsfrist von zehn Tagen einzuberufen und möglichst virtuell abzuhalten." An eine virutelle Versammlung denkt GHS-Obmann Josef Altenweisl nicht einmal. "Dazu kann mich die Aufsichtsbehörde nicht zwingen, schließlich geht es um wichtig Vorstands- und Aufsichtsratswahlen." Er werde einen fristgerechten Termin an einem Nachmittag finden und die Versammlung neu ausschreiben. Dass Personen aus Corona-Risikogruppen nicht teilnehmen könnten, werde immer so sein.