Bis zum Obersten Gerichtshof schaffte es ein Video, das anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen zwei Frauen vor einem Osttiroler Vereinslokal angefertigt worden war. Die Klägerin hatte gefordert, das Video zu löschen, weil es ihre Privatsphäre verletze. Die beklagte „Filmerin“ wandte ein, sie habe das Video als Beweis für eine allfällige Auseinandersetzung vor Gericht angefertigt.
Uwe Schwinghammer