Wer sich ab 01.05.20 arbeitslos melden muss, muss dies nach wie vor per eAMS-Konto, E-Mail oder telefonisch erledigen. Persönliche Termine in den Bezirksstellen des Arbeitsmarktservice bleiben weiterhin beschränkt. Eine rückwirkende Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich. Es gilt nun wieder: Mit dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung beginnt der Leistungsbezug. Wer seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld lückenlos geltend machen will, muss dies bis spätestens 04. Mai (1.05. ist Feiertag, danach Wochenende) per eAMS-Konto E-Mail oder Telefon erledigen.