Tourismusverbände (TVB) sind öffentlich rechtliche Körperschaften. Daran gibt es nichts zu rütteln. Und das entpuppt sich jetzt als gewaltige Hürde – als solche Körperschaften hatten sie bisher keine Chance, Kurzarbeit für die Mitarbeiter genehmigt zu bekommen. Das Arbeitsmarktservice (AMS) lehnte strikt ab. Der TVB Osttirol unter Obmann Franz Theurl hat alle seine 35 Mitarbeiter für die Kurzarbeit angemeldet – nach vorherigem Abbau von Überstunden und Alturlauben. „Mit 6. April wurde der Antrag betreffend Kurzarbeit an das AMS übermittelt“, sagt Theurl.