Beim Bau der Transalpinen Ölleitung (TAL) räumten 23 Gemeinden in Ost- und Nordtirol der Gesellschaft das Recht ein, Landesstraßen zu kreuzen. Dafür flossen 32 Millionen Schilling Entschädigung. Am 11. Dezember 1971 beschloss der Tiroler Landtag, den Betrag als Landesgeld zu vereinnahmen und zinsbringend anzulegen. Der jährliche Ertrag wird seitdem vom Land an die von der Leitung tangierten Kommunen ausbezahlt – nach Leitungslänge und Einwohnerzahl.