Die Corona-Krise stellt die Wirtschaft vor nicht abschätzbare Herausforderungen. Um die Umsatzeinbußen der vergangenen Wochen für Kleinunternehmer abzufedern, wurde der Härtefallfonds vom Finanzministerium ins Leben gerufen, der mittlerweile auf zwei Milliarden Euro verdoppelt wurde. Ab 20. April gilt die Phase II des Härtefallfonds mit erweiterten Anspruchsvoraussetzungen und einer umfangreicheren Unterstützung. Anträge können bei der Wirtschaftskammer gestellt werden (www.wko,at/haertefall-fonds). Die Antragsfrist endet mit 31. Dezember 2020. Der Zuschuss wird auf höchstens drei Monate gewährt, wobei für jeden Monat extra angesucht werden muss.
Nicole Kari